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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.      Leistungen:

Die von GNU Radtouren Günter Schubert vertraglich geschuldeten Dienstleistungen ergeben sich ausschließlich aus den Ankündigungen, Tourenbeschreibungen sowie Preis- und Leistungsangeboten. Der Tourenverlauf kann sich am Veranstaltungstag aus objektiven Gründen (Baumaßnahmen, Straßen- und Wegesperrungen, Umleitungen) ändern, ohne dass die Leistung davon berührt wird. Die Start- und Endpunkte der jeweiligen Tour werden vom Veranstalter festgelegt. In der Leistung nicht enthalten sind alle übrigen Leistungen wie die An- und Abreise zum/vom Ziel- bzw. Endpunkt, Fahrradausleihe, die Versorgung der Teilnehmer mit Essen und Trinken sowie Eintrittsgelder bzw. Nutzungsentgelte für Sehenswürdigkeiten.

 

2.      Vertragsabschluss:

Ein Vertragsabschluss des Kunden mit dem Veranstalter GNU Radtouren Günter Schubert kommt nach Annahme der Reservierung des Teilnehmers durch den Veranstalter zustande.

 

3.     Zahlungsbedingungen:

Der Teilnahmepreis ist von den Kunden vor Tourbeginn in bar zu entrichten. Bei Gruppentouren können vertraglich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.

 

4.      Absage der Tour:

Wird eine in der Ankündigung ausdrücklich genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Über die Ausübung des Rücktrittsrechtes werden die Teilnehmer unverzüglich informiert, bereits erbrachte Leistungen der Teilnehmer werden unverzüglich erstattet.

 

5.        Rücktritt/ Absage der Tour durch den Kunden:

Tritt ein Teilnehmer nach Annahme der Reservierung durch den Veranstalter (Vertragsschluss) vom Vertrag zurück, so wird eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Teilnehmerpreises fällig. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen den Nachweis zu führen, dem Veranstalter ist kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden.

 

6.        Kündigung:

Der Veranstalter kann dem Teilnehmer ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn dieser die Tour ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall kann der Teilnehmer nur den Teil des Teilnehmerpreises zurückfordern, der sich aus ersparten Aufwendungen (z.B. für Eintrittspreise, Beförderungsentgelte o.ä.) ergibt.

 

7.        Haftung, Ansprüche:

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an den Veranstaltungen teil. Er ist selbst dafür verantwortlich, dass von ihm alle tangierenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten bzw. erfüllt werden.

Die Haftung des Veranstalters GNU Radtouren Günter Schubert für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnehmerpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Ankündigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind und die dafür notwendige Gebühr nicht im Tourpreis enthalten ist, sondern von den Teilnehmern gesondert und persönlich zu entrichten ist.

 

8.     Sonstiges:

Die Angaben zu körperlichen Anforderungen, Durchschnittsgeschwindigkeiten und Dauer der Tour erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Einflüsse wie z.B. Witterungsbedingungen stark beeinflusst werden können.

 

Die Route der Tour wird entsprechend den aktuellen Bedingungen, betrieblichen Erfordernissen und unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften für jede Exkursion gesondert und bei Bedarf während der Fahrt neu festgelegt. Eventuelle Sicherheitsvorkehrungen werden Ihnen erläutert und sind unbedingt einzuhalten. Bei Exkursionen im Bergbau, in der Bergbaufolgelandschaft und im Kraftwerk ist

u. a. das Tragen von festem Schuhwerk Bedingung.

 

Die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Radtouren“ sind Bestandteil dieser AGB.

 

9.        Salvatorische Klausel:

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als rechtlich unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB selbst nicht berührt.

 

Leipzig, 01.07.2009